Allgemeine Geschäftsbedingungen Werksvertrag
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts eine Grundlage der Liefer- und Leistungsverträge des Unternehmers (Verwenders)
- Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Unternehmers verstehen sich ab Werk in EURO zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es werden anderweitige Angaben gemacht.
- Nach erfolgter bestätigter Bestellung auf Wunsch des Bestellers vorgenommene Veränderungen des Werkgegenstandes werden dem Besteller berechnet.
- Bei Erstaufträgen wird eine vom Gesamtauftragsvolumen berechnete Vorauszahlung von 40% in Rechnung gestellt.
- Der Besteller hat alle schriftlich bestellten Leistungen in vollem Umfang zu bezahlen.
Ausnahmen sind:
a) Werkgegenstand, der noch nicht angefangen wurde
b) Werkgegenstand, der angefangen wurde, wird nach Zeitaufwand berechnet
§3 Liefermenge, Lieferfrist
- Der Unternehmer ist zu Teillieferungen berechtig.
- Die vereinbarte Lieferfrist gilt stets nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten. Insoweit handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Lieferfristen. Um verbindliche Lieferfristen handelt es sich ausschließlich dann, wenn der Liefertermin schriftlich gegenüber dem Besteller als verbindlich bestätigt worden ist.
- Die vom Besteller bestellte Liefermenge wird auf einen in der Auftragsbestätigung festgesetzten Zeitraum festgelegt.
§4 Zahlungsmodalitäten
- Bezahlt wird per Banküberweisung oder in bar.
- Es wird der volle Betrag bezahlt ohne Abzug, rein netto plus die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden rechtlichen Bestimmungen.
- Bei Banküberweisungen wird folgendes Konto verwendet: KtNr.: 59501, BLZ: 73161455 Raiffeisenbank Bad Grönenbach.
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